
Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Christoph Dolle, Landesvorsitzender der NRW Jusos:
„Die NRW Jusos begrüßen die heutige Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen endlich nicht mehr unter Generalverdacht gestellt werden. Die bereits gesammelten Daten müssen gelöscht werden, auch um möglichem Missbrauch vorzubeugen. Damit ist die bisherige Datensammelwut zumindest vorläufig am Ende.
Wenn sich nun Unions-Politiker wie Herr Bosbach hinstellen und das Urteil öffentlich anfechten, ist das eine Respektlosigkeit gegenüber der souveränen Entscheidung der Richterinnen und Richter. Das Urteil ist auch ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung der Legislative: Leider musste wieder einmal das höchste deutsche Gericht den Parlamentariern des Bundestages Nachhilfe beim Umgang mit den Grundrechten geben.“

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